AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Erbringen von Leistungen
1. Allgemein
Für alle Aufträge an uns gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende AGBs des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt. Bei entgegenstehenden AGBs des Auftraggebers ist eine Einigung über die entsprechenden Bedingungen erforderlich. Im Falle der Nichteinigung wird der Vertragsschluss wirksam, sofern beide Parteien einverständlich mit der Vertragsausführung beginnen.
2. Präsentation
Jegliche, auch teilweise Verwendung von uns mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen (Präsentation), seien sie urheberrechtlich geschützt, oder nicht, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der unseren Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorares liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen.
3. Abwicklung von Aufträgen
3.1 Ticketsystem
Zu den technischen Grundlagen/Rahmenbedingungen in der Abwicklung von Kundenaufträgen gehört bei der Agentur3B die Nutzung eines professionellen Ticketsystems für die Kommunikation und Organisation aller relevanten auftrags- bzw. projektbezogenen Informationen und Daten. Im Sinne unserer Kunden, externen Dienstleister und Lieferanten sorgen wir dadurch systematisch für eine möglichst transparente, jederzeit nachvollziehbare und effiziente Kommunikation, sodass die Zusammenarbeit und Abwicklung von Aufträgen optimal erfolgen kann. Die hierfür notwendigen Detailinformationen und den Zugang zum System stellen wir nach der Auftragsbestätigung entsprechend bereit.
3.2 Besprechungsprotokolle
Von uns übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
3.3 Arbeitsmaterialien
Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen u.ä.), die wir erstellen oder erstellen lassen, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben unser Eigentum. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung sind wir nicht verpflichtet.
4. Auftragserteilung an Dritte
4.1 Wir sind berechtigt, die uns übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
4.2 Wir sind berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung wir vertragsmäßig mitwirken, im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht.
4.3 Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haften wir nur subsidiär. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Gewährleistungsansprüche vorab außergerichtlich gegenüber dem Werbeträger geltend zu machen. Erst wenn der Werbeträger trotz Aufforderung nicht in angemessener Frist leistet oder endgültig die Leistung verweigert, kann der Verwender in Anspruch genommen werden. Eine durch den Auftraggeber verschuldete Verjährung schließt Ansprüche gegen den Verwender aus. Ist der Auftraggeber Kaufmann, muss vor Inanspruchnahme des Verwenders, der Werbeträger gerichtlich belangt werden.
5. Lieferung, Lieferfristen
5.1 Unsere Lieferverpflichtungen sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von uns zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.
5.2 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.
5.3 Von uns zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild- oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von uns bestätigt wird.
5.4 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann unsere Aufgabe, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
6.2 Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.
6.3 Unsere Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
6.4 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behalten wir uns das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an unseren Leistungen, insbesondere urheberechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen auf den Auftraggeber über.
7. Nutzungsrechte
7.1 Wir werden unserem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher, den Auftrag betreffender, Rechnungen alle für die Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den für uns erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt. Im Zweifel erfüllen wir unsere Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, bedarf unserer Zustimmung.
7.2 Ziehen wir zur Vertragserfüllung Dritte heran, werden wir deren Nutzungsrechte im Umfang der Ziffer 7.1 erwerben und dementsprechend dem Auftraggeber übertragen.
7.3 Werden innerhalb der Aufträge auf Kundenwunsch bewusst oder unbewusst/unbemerkt geschützte Werke, Musik oder Sprache verwendet, so trägt der Auftraggeber die komplette rechtliche Verantwortung und alle daraus erwachsenden Kosten, die aus Forderungen der GEMA oder anderer Dritter entstehen. Ebenso obliegt dem Auftraggeber die Klärung aller etwaigen Rechte Dritter. Der Auftragnehmer/die Agentur3B ist nicht verpflichtet, nachzuprüfen, inwieweit der Inhaber bestellter Arbeiten gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Ist dies der Fall, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Nachteile oder Schäden. Rechte seitens der GEMA sind grundsätzlich nicht übertragbar und werden daher nicht durch Zahlung an den Auftragnehmer geltbar.
8. Gewährleistung, Haftung
8.1 Von uns gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.
8.2 Bei Vorliegen von Mängeln steht uns das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu.
8.3 Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche jeder Art gegenüber Kaufleuten sind auf den Ausgleich typischer und vorhersehbarer Schäden begrenzt.
9. Gerichtsstand, anwendbares Recht
9.1 Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist das für unseren Sitz zuständige Gericht als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten vereinbart.
9.2 Es gilt deutsches Recht.